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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)

für Buchungen über das ATS-Kundenportal

Stand: 01.08.2026

der

Shuttle & Kurier Service ATS GmbH
Brixener Straße 8
86165 Augsburg

E-Mail: mail@sk-ats.de
Telefon: +49 (0)821 44963828

– nachfolgend „ATS“ –

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Verträge über Personenbeförderungs-, Shuttle- und Transferleistungen, die über das von ATS bereitgestellte Kundenportal beziehungsweise die Disponline-Buchungsmaske beauftragt werden.

(2) Das Kundenportal kann von Unternehmen, Behörden, Organisationen, Selbstständigen sowie registrierten Privatkunden genutzt werden.

(3) Soweit zwischen ATS und dem Kunden ein Rahmenvertrag, eine individuelle Preisvereinbarung, ein schriftliches Angebot oder eine sonstige Einzelvereinbarung besteht, haben die darin enthaltenen Regelungen Vorrang vor diesen AGB.

(4) Diese AGB gelten ergänzend, soweit die individuelle Vereinbarung keine abweichende Regelung enthält.

(5) Abweichende Geschäfts-, Einkaufs- oder Beförderungsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ATS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Zustimmung zu den AGB und Änderungen

(1) Der Kunde bestätigt diese AGB bei der erstmaligen Anmeldung beziehungsweise beim erstmaligen Login in das Kundenportal.

(2) Die Zustimmung gilt im Voraus für sämtliche anschließend über das betreffende Kundenkonto vorgenommenen Buchungen.

(3) Eine erneute Bestätigung bei jeder einzelnen Buchung ist nicht erforderlich.

(4) Werden diese AGB geändert, wird dem Kunden die geänderte Fassung beim nächsten Login angezeigt. Weitere Buchungen sind erst möglich, nachdem der Kunde der geänderten Fassung zugestimmt hat.

(5) Für die jeweilige Buchung gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Beauftragung vom Kunden zuletzt bestätigt wurde.

(6) Die jeweils geltenden AGB werden im Kundenportal dauerhaft abrufbar und speicherbar bereitgestellt.

(7) ATS ist berechtigt, die erfolgte Zustimmung einschließlich Datum, Uhrzeit, Benutzerkonto und bestätigter AGB-Version zu dokumentieren.

Die Geltung bestimmter AGB kann für eine bestimmte Art zukünftiger Geschäfte im Voraus vereinbart werden, sofern die gesetzlichen Einbeziehungsvoraussetzungen eingehalten werden.

3. Kundenkonto und Benutzerzugänge

(1) Die im Kundenkonto und in den Benutzerprofilen hinterlegten Angaben müssen vollständig und richtig sein.

(2) Zugangsdaten dürfen ausschließlich von den dazu berechtigten Personen verwendet werden und sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(3) Unternehmen können im Kundenportal Zugänge für Mitarbeiter oder sonstige berechtigte Personen anlegen.

(4) Buchungen, die über einen freigeschalteten Unternehmenszugang vorgenommen werden, gelten grundsätzlich als im Namen und auf Rechnung des betreffenden Unternehmens erteilt.

(5) Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus oder entfällt dessen Berechtigung zur Nutzung des Kundenportals, muss das Unternehmen den betreffenden Zugang unverzüglich deaktivieren.

(6) Kann das Unternehmen den Zugang nicht selbst deaktivieren, muss ATS unverzüglich in Textform informiert werden, damit ATS die Sperrung vornehmen kann.

(7) Bis zur Deaktivierung beziehungsweise bis zum Eingang der Sperrmitteilung trägt das Unternehmen die Verantwortung für Buchungen über den betreffenden Zugang, soweit es die verspätete Sperrung zu vertreten hat.

(8) Der Kunde muss ATS unverzüglich informieren, wenn Zugangsdaten verloren gegangen sind oder der Verdacht einer unberechtigten Nutzung besteht.

(9) ATS ist berechtigt, einen Zugang bei Missbrauch, erheblichen Zahlungsrückständen, falschen Angaben oder einem sonstigen wichtigen Grund vorübergehend zu sperren.

4. Vertragspartner und Buchung für Fahrgäste

(1) Vertragspartner von ATS ist die im Kundenkonto beziehungsweise bei der Buchung als Auftraggeber hinterlegte natürliche oder juristische Person.

(2) Der Kunde kann eine Fahrt für sich selbst oder für andere Personen, insbesondere Mitarbeiter, Gäste, Kunden oder Geschäftspartner, buchen.

(3) Auch bei einer Buchung für einen anderen Fahrgast bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Fahrpreises verpflichtet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Der Auftraggeber muss dem Fahrgast alle für die Beförderung erforderlichen Informationen, insbesondere Abholzeit, Abholort, Treffpunkt, Wartezeitregelungen und Kontaktdaten von ATS, rechtzeitig mitteilen.

(5) Wer im Namen eines Unternehmens oder eines anderen Auftraggebers bucht, bestätigt, hierzu berechtigt zu sein.

5. Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

(1) Die im Kundenportal dargestellten Leistungen, Fahrzeugkategorien, Verfügbarkeiten und Preise stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot von ATS dar.

(2) Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald ATS die Buchung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.

(4) Nach jeder Beauftragung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung an die im Kundenkonto beziehungsweise im Auftrag hinterlegte E-Mail-Adresse.

(5) Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere die wesentlichen Fahrtdaten, den vereinbarten Preis, die Zahlungsart sowie gegebenenfalls gebuchte Zusatzleistungen.

(6) Der Kunde muss die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.

(7) Erkennbare Fehler oder Abweichungen müssen ATS unverzüglich mitgeteilt werden.

(8) Eine rein technische Eingangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftrags- oder Buchungsbestätigung bezeichnet wird.

6. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

(1) Bei Verträgen über die Beförderung von Personen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge.

(2) Die Möglichkeiten zur Stornierung oder Änderung richten sich nach diesen AGB, nach einem gegebenenfalls bestehenden Rahmenvertrag sowie nach gebuchten Zusatzoptionen.

Personenbeförderungsverträge sind in § 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB besonders geregelt.

7. Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der geschuldeten Beförderungsleistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

(2) ATS stellt das erforderliche Fahrzeug, das Fahrpersonal und die bestätigten Zusatzleistungen bereit.

(3) Die eingesetzten Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, sind verkehrssicher und verfügen über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz.

(4) Das eingesetzte Fahrpersonal verfügt über die für die Beförderung erforderlichen Berechtigungen und Nachweise.

(5) Ein Anspruch auf einen bestimmten Fahrzeughersteller, ein bestimmtes Fahrzeugmodell, Baujahr, Kennzeichen oder eine bestimmte Fahrzeugfarbe besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.

(6) ATS darf ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug einsetzen, sofern die gebuchte Anzahl an Fahrgästen und das ordnungsgemäß angegebene Gepäck befördert werden können.

8. Einsatz von Subunternehmern

(1) ATS ist berechtigt, geeignete Subunternehmer mit der vollständigen oder teilweisen Durchführung einer Fahrt zu beauftragen.

(2) ATS stellt sicher, dass die eingesetzten Subunternehmer über die erforderlichen Genehmigungen verfügen und die gesetzlichen Anforderungen an Fahrzeuge, Fahrpersonal und Versicherungsschutz erfüllen.

(3) ATS bleibt auch beim Einsatz eines Subunternehmers Vertragspartner des Kunden.

(4) Subunternehmer und deren Fahrpersonal handeln als Erfüllungsgehilfen von ATS im Sinne des § 278 BGB.

(5) Die für die Durchführung der Fahrt erforderlichen Kunden-, Fahrgast-, Adress-, Kontakt- und Flugdaten dürfen an den eingesetzten Subunternehmer beziehungsweise das eingesetzte Fahrpersonal übermittelt werden.

9. Angaben des Kunden

(1) Der Kunde muss alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt erforderlichen Angaben vollständig und richtig hinterlegen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Name des Fahrgastes,
  • erreichbare Mobiltelefonnummer,
  • erreichbare E-Mail-Adresse,
  • Abhol- und Zieladresse,
  • Fahrtdatum und Abholzeit,
  • Anzahl der Fahrgäste,
  • Anzahl und Art der Gepäckstücke,
  • Flugnummer und planmäßige Landungszeit,
  • erforderliche Kindersitze,
  • Sondergepäck und
  • Zwischenstopps.

(3) Kinder und Kleinkinder zählen als Fahrgäste und müssen bei der Buchung angegeben werden.

(4) Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder, Sportgepäck, besonders große Gepäckstücke oder eine außergewöhnlich hohe Gepäckmenge müssen vor der Beauftragung angegeben werden.

(5) Übersteigt die tatsächliche Anzahl der Fahrgäste oder Gepäckstücke die Kapazität des gebuchten Fahrzeugs, ist ATS nicht verpflichtet, die Beförderung mit dem bereitgestellten Fahrzeug durchzuführen.

(6) Kann die Fahrt aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, gelten die Regelungen über den vom Kunden zu vertretenden Nichtantritt.

10. Verbindliche Abholzeit und SMS

(1) Der Fahrgast erhält grundsätzlich einen Tag vor der Abholung eine SMS.

(2) Die SMS enthält insbesondere:

  • die verbindliche Abholzeit und
  • die Telefonnummer von ATS.

(3) Die zuletzt von ATS per SMS, E-Mail oder auf einem anderen nachweisbaren Weg mitgeteilte Abholzeit ist verbindlich.

(4) Der Fahrgast muss zu dieser Uhrzeit am vereinbarten Abholort beziehungsweise Treffpunkt abholbereit sein.

(5) Wird eine Fahrt weniger als einen Tag vor der Abholung gebucht oder geändert, erfolgt die Mitteilung so früh wie technisch und betrieblich möglich.

(6) Kann eine SMS aufgrund einer falschen Telefonnummer, fehlender Netzverbindung oder eines anderen technischen Grundes nicht zugestellt werden, bleibt die zuletzt in der Auftragsbestätigung oder auf anderem nachweisbaren Weg mitgeteilte Abholzeit maßgeblich.

(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine richtige und erreichbare Mobiltelefonnummer des Fahrgastes zu hinterlegen.

11. Adressabholung und Wartezeit

(1) Bei einer Abholung an einer Privatadresse, Geschäftsadresse, einem Hotel oder einem sonstigen vereinbarten Abholort beginnt die maßgebliche Toleranzzeit mit der verbindlich mitgeteilten Abholzeit.

(2) Ohne gebuchten Premium-Buchungsschutz gilt eine kostenfreie Toleranzzeit von bis zu 15 Minuten.

(3) Mit gebuchtem Premium-Buchungsschutz gilt eine kostenfreie Toleranzzeit von insgesamt bis zu 30 Minuten.

(4) Eine Addition mit anderen Toleranz-, Kulanz- oder Wartezeitregelungen erfolgt nicht.

(5) Nach Ablauf der kostenfreien Toleranzzeit werden 12,61 Euro netto je angefangene weitere 15 Minuten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet, sofern das Fahrpersonal aufgrund der weiteren Einsatzplanung warten kann.

(6) Ist ein weiteres Warten aufgrund nachfolgender Aufträge, Fahrerplanung, Arbeitszeitvorschriften oder Fahrzeugverfügbarkeit nicht möglich, darf ATS das Fahrzeug nach Ablauf der maßgeblichen Toleranzzeit freigeben.

(7) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ATS kein oder nur ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.

12. Flughafenabholung

(1) Bei Flughafenabholungen muss der Kunde die richtige und vollständige Flugnummer sowie die planmäßige Landungszeit angeben.

(2) Im Rahmen der Buchung wird eine Abholzeit zwischen 20 und 60 Minuten nach der planmäßigen Landungszeit vereinbart.

(3) Der konkret vereinbarte Zeitraum ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der anschließend versandten SMS.

(4) Der Zeitraum zwischen der planmäßigen Landung und der Abholzeit dient insbesondere der Gepäckausgabe, Pass- und Zollkontrolle sowie dem Weg zum Treffpunkt. Er stellt keine Wartezeit des Fahrers dar.

(5) Der Fahrgast muss spätestens zur verbindlich mitgeteilten Abholzeit am vereinbarten Treffpunkt abholbereit sein.

(6) Bei einer vorzeitigen Landung bleibt die ursprünglich bestätigte Abholzeit maßgeblich, sofern ATS keine frühere Abholung bestätigt.

(7) Bei einer Flugverspätung wird ATS die Flugdaten bei korrekt angegebener Flugnummer im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigen.

(8) Teilt ATS aufgrund einer Flugverspätung eine geänderte Abholzeit mit, ist die zuletzt mitgeteilte Abholzeit verbindlich.

(9) Eine Flugverspätung begründet keinen Anspruch auf eine unbegrenzte Verschiebung oder Wartezeit, sofern die Durchführung wegen nachfolgender Aufträge, Fahrerplanung oder Fahrzeugverfügbarkeit nicht mehr möglich oder unzumutbar ist.

(10) Bei falscher, unvollständiger oder nicht aktueller Flugnummer erfolgt die Disposition ausschließlich nach der zuletzt bestätigten Abholzeit.

(11) Daraus entstehende Wartezeiten, zusätzliche Aufwendungen oder ein Nichtantritt gehen zulasten des Kunden, soweit dieser die fehlerhafte Angabe zu vertreten hat.

(12) Nach Ablauf der geltenden Toleranzzeit werden 12,61 Euro netto je angefangene weitere 15 Minuten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet, sofern das Fahrpersonal weiter warten kann.

13. Nichtantritt und No-Show

(1) Ein Nichtantritt beziehungsweise No-Show liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Fahrgast innerhalb der maßgeblichen Abhol- oder Toleranzzeit nicht am Treffpunkt erscheint,
  • der Fahrgast unter der angegebenen Mobiltelefonnummer nicht erreichbar ist,
  • eine falsche oder unvollständige Abholadresse angegeben wurde,
  • der Fahrgast die Beförderung nicht antritt,
  • die tatsächliche Personen- oder Gepäckmenge die Kapazität des Fahrzeugs übersteigt oder
  • die Beförderung aus einem vom Kunden oder Fahrgast zu vertretenden Grund verweigert werden muss.

(2) Bei einem No-Show ist ATS berechtigt, eine pauschale Entschädigung bis zur Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Fahrpreises der betreffenden Fahrtrichtung zu verlangen.

(3) Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung des Fahrzeugs werden berücksichtigt.

(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ATS kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der ausdrückliche Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens ist bei pauschalierten Schadensersatzregelungen wichtig.

14. Stornierung

(1) Stornierungen müssen über das Kundenportal oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.

(2) Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei ATS.

(3) Eine Stornierung, die mehr als 24 Stunden vor der verbindlichen Abholzeit bei ATS eingeht, ist kostenlos.

(4) Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der verbindlichen Abholzeit ist ATS berechtigt, eine Entschädigung bis zur Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Fahrpreises der betroffenen Fahrtrichtung zu verlangen.

(5) Bei einer Hin- und Rückfahrt wird jede Fahrtrichtung hinsichtlich der Stornierungsfrist gesondert betrachtet.

(6) Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung des Fahrzeugs werden berücksichtigt.

(7) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ATS kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(8) Das Entgelt für einen gebuchten Flex-, Komfort- oder Premium-Buchungsschutz wird im Fall einer Stornierung nicht erstattet und von einem etwaigen Erstattungsbetrag einbehalten.

15. Änderungen und Umbuchungen

(1) Änderungen einer bestätigten Buchung bedürfen der Zustimmung von ATS und sind von der Verfügbarkeit geeigneter Fahrzeuge und Fahrer abhängig.

(2) Änderungen, die mehr als 24 Stunden vor der verbindlichen Abholzeit bei ATS eingehen, erfolgen ohne gesondertes Bearbeitungsentgelt.

(3) Für später eingehende und von ATS bestätigte Änderungen werden folgende Bearbeitungsentgelte berechnet:

  • 24 bis 12 Stunden vor der Abholung: 16,81 Euro netto
  • weniger als 12 bis 6 Stunden vor der Abholung: 33,61 Euro netto
  • weniger als 6 Stunden vor der Abholung: 42,02 Euro netto

jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(4) Das Bearbeitungsentgelt wird nur berechnet, wenn die gewünschte Änderung von ATS bestätigt und umgesetzt wird.

(5) Führt die Änderung zu einem höheren Fahrpreis, Streckenpreis, Fahrzeugpreis oder Zuschlag, wird die Preisdifferenz zusätzlich berechnet.

(6) Kann die gewünschte Änderung nicht bestätigt werden, bleibt die ursprüngliche Buchung bestehen.

(7) Wird die ursprüngliche Buchung stattdessen storniert, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 14.

16. Preise

(1) Sämtliche in diesen AGB genannten Beträge sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Gegenüber Unternehmen werden die im Kundenportal, Kundenprofil, Rahmenvertrag oder Angebot hinterlegten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

(3) Privatkunden wird vor der verbindlichen Beauftragung der tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sämtlicher zwingender Preisbestandteile angezeigt.

(4) Maßgeblich ist der Preis, der dem Kunden vor dem Absenden der Buchung angezeigt und anschließend in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wird.

(5) Die Preise gelten grundsätzlich je gebuchter Fahrtrichtung.

(6) Bei einer Hin- und Rückfahrt werden Hin- und Rückfahrt jeweils gesondert berechnet.

(7) Für die Strecke Augsburg zum Flughafen München gelten, soweit kein Rahmenvertrag und keine individuelle Preisvereinbarung besteht, folgende Grundpreise je Fahrtrichtung:

  • 1 bis 2 Personen: 152,94 Euro netto
  • 3 bis 4 Personen: 175,63 Euro netto
  • 5 bis 6 Personen: 192,44 Euro netto
  • 7 bis 8 Personen: 200,84 Euro netto

(8) Für andere Strecken gelten die im Kundenportal, Kundenprofil, Rahmenvertrag oder individuellen Angebot hinterlegten Preise.

(9) Rahmenverträge, individuelle Preisvereinbarungen und ausdrücklich bestätigte Sonderkonditionen haben Vorrang.

17. Zuschläge und weitere Preisbestandteile

(1) Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, gelten folgende Zuschläge:

Nachtzuschlag

Bei einer verbindlichen Abholzeit zwischen 20:00 Uhr und 06:59 Uhr:

14,71 Euro netto je Fahrtrichtung

Kurzfristige Buchungen

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Auftragsbestätigung:

  • 12 bis 24 Stunden vor Abholung: 16,81 Euro netto
  • 6 bis unter 12 Stunden vor Abholung: 33,61 Euro netto
  • weniger als 6 Stunden vor Abholung: 42,02 Euro netto

Zwischenstopps

Je zusätzlich vereinbarter Adresse:

10,08 Euro netto

(2) Ortszuschläge und weitere streckenabhängige Zuschläge werden im Kundenportal, Kundenprofil, Rahmenvertrag oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

(3) Zuschläge, Wartezeiten, zusätzliche Leistungen sowie Storno- und No-Show-Kosten sind nicht rabattfähig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

18. Zahlungsarten

(1) Je nach Kundenstatus und Freischaltung des Kundenkontos stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Rechnung mit Zahlung per SEPA-Überweisung,
  • geschäftliche Zahlung über PayPal und
  • geschäftliche Zahlung mit einer Firmen-, Geschäfts- oder Commercial Card.

(2) Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.

(3) Privatkunden beziehungsweise Verbraucher bezahlen grundsätzlich auf Rechnung durch SEPA-Überweisung.

(4) Die kostenpflichtige manuelle Zahlungsabwicklung über PayPal oder Kreditkarte wird ausschließlich Kunden angeboten, die bei der betreffenden Buchung als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

19. Manuelle geschäftliche Zahlungsabwicklung

(1) Wählt ein Geschäftskunde PayPal oder Kreditkarte, übernimmt ATS zusätzlich zur Beförderungsleistung insbesondere:

  • die manuelle Anlage des Zahlungsvorgangs beim Zahlungsdienstleister,
  • die manuelle Erstellung eines individuellen Zahlungslinks,
  • den Versand des Zahlungslinks an die hinterlegte E-Mail-Adresse,
  • die Kontrolle des Zahlungseingangs,
  • die Zuordnung der Zahlung zum jeweiligen Beförderungsauftrag und
  • die erforderliche abrechnungstechnische Nachbearbeitung.

(2) Für diese zusätzliche manuelle geschäftliche Zahlungsabwicklung werden je gesondertem Zahlungslink beziehungsweise Zahlungsvorgang 10,08 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Dies entspricht bei derzeit 19 Prozent Umsatzsteuer 12,00 Euro brutto.

(3) Werden mehrere Aufträge über einen gemeinsamen Zahlungslink abgerechnet, wird die Pauschale nur einmal für diesen Zahlungsvorgang berechnet. Werden auf Wunsch des Kunden mehrere getrennte Zahlungslinks erstellt, kann die Pauschale für jeden gesonderten Zahlungsvorgang berechnet werden.

(4) Die manuelle geschäftliche Zahlungsabwicklung wird als gesonderte Position in der Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung oder Rechnung ausgewiesen.

(5) Der Geschäftskunde bestätigt mit Auswahl dieser Zahlungsabwicklung, dass die Buchung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

(6) Bei Kreditkartenzahlung bestätigt der Kunde zusätzlich, dass eine Firmen-, Geschäfts- oder Commercial Card verwendet wird, die für geschäftliche Ausgaben ausgegeben wurde und deren Zahlungen unmittelbar dem Unternehmen, der öffentlichen Stelle oder dem Selbstständigen zugeordnet werden.

(7) Verbraucher-Debitkarten und Verbraucher-Kreditkarten sind für die kostenpflichtige geschäftliche Zahlungsabwicklung nicht zugelassen.

(8) Wird festgestellt oder bestehen begründete Zweifel, dass eine nicht zugelassene Verbraucherkarte verwendet wird, ist ATS berechtigt, den Zahlungsvorgang abzulehnen oder abzubrechen und eine Zahlung per Rechnung beziehungsweise SEPA-Überweisung zu verlangen.

(9) Soweit die Erhebung des zusätzlichen Betrags für die konkret verwendete Karte gesetzlich ausgeschlossen ist, wird der Betrag nicht für die Kartennutzung erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Fahrpreises bleibt hiervon unberührt.

(10) Für die Nutzung von PayPal wird die manuelle geschäftliche Zahlungsabwicklung nur Geschäftskunden angeboten. Rahmenverträge und individuelle Zahlungsvereinbarungen können hiervon abweichende Regelungen enthalten.

20. E-Mail-Adresse für Zahlungslinks

(1) Bei Auswahl von PayPal oder Kreditkarte muss im Fahrgastprofil im Feld „E-Mail“ eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse hinterlegt sein.

(2) Der Zahlungslink beziehungsweise die Zahlungsaufforderung wird an diese E-Mail-Adresse versandt.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die E-Mail-Adresse richtig ist und die Zahlungsaufforderung empfangen werden kann.

(4) Der Zahlungslink kann an den Fahrgast, einen Mitarbeiter oder einen sonstigen vom Auftraggeber bestimmten Empfänger versandt werden.

(5) Unabhängig vom Empfänger des Zahlungslinks bleibt der im Kundenkonto hinterlegte Auftraggeber zur vollständigen Zahlung verpflichtet.

(6) Der im Zahlungslink angegebene Betrag ist innerhalb der dort genannten Frist zu bezahlen.

(7) Schlägt eine Zahlung fehl, wird sie zurückgebucht oder nicht fristgerecht ausgeführt, bleibt der Zahlungsanspruch von ATS bestehen.

21. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

(1) Rechnungen werden grundsätzlich nach Erbringung der gebuchten Leistung erstellt.

(2) Je nach Vereinbarung erhält der Kunde:

  • eine Einzelrechnung für jeden Auftrag oder
  • eine Sammelrechnung für mehrere innerhalb eines Abrechnungszeitraums erbrachte Fahrten.

(3) Die vereinbarte Rechnungsart ergibt sich aus dem Rahmenvertrag, dem Kundenprofil oder einer individuellen Vereinbarung.

(4) Rechnungen werden elektronisch an die im Kundenprofil hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungsanschrift, Unternehmensbezeichnung, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vollständig und aktuell zu halten.

(6) Rechnungen sind innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Rahmenvertrag, Kundenprofil oder auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

(7) Bei PayPal- oder Kreditkartenzahlungen kann ATS die vollständige Zahlung bereits vor Durchführung der Fahrt verlangen. Die endgültige Rechnung wird nach Erbringung der Leistung elektronisch bereitgestellt.

(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

22. Buchungsschutz und Zusatzoptionen

(1) ATS kann freiwillige, fahrtbezogene Zusatzoptionen anbieten, insbesondere Flex-, Komfort- und Premium-Buchungsschutz.

(2) Der Buchungsschutz gilt nur, wenn er vor Abschluss der jeweiligen Buchung ausgewählt, berechnet und in der Auftragsbestätigung aufgeführt wurde.

(3) Es handelt sich um vertragliche Zusatzleistungen von ATS und nicht um einen eigenständigen Versicherungsvertrag, sofern in der Buchungsmaske nicht ausdrücklich ein externer Versicherer als Vertragspartner benannt wird.

22.1 Flex-Buchungsschutz

Mit dem Flex-Buchungsschutz kann die betreffende Fahrtrichtung bis zwölf Stunden vor der verbindlichen Abholzeit storniert werden, ohne dass der Fahrpreis als Stornoentschädigung berechnet wird.

Das Entgelt für den Flex-Buchungsschutz wird nicht erstattet.

22.2 Komfort-Buchungsschutz

Mit dem Komfort-Buchungsschutz können Änderungen bis sechs Stunden vor der verbindlichen Abholzeit ohne das in Ziffer 15 geregelte Bearbeitungsentgelt vorgenommen werden.

Die Änderung bleibt von der Verfügbarkeit geeigneter Fahrzeuge und Fahrer abhängig.

Preisunterschiede aufgrund einer geänderten Strecke, Fahrgastzahl, Fahrzeugkategorie, Abholzeit oder Zusatzleistung sind zusätzlich zu bezahlen.

22.3 Premium-Buchungsschutz

Der Premium-Buchungsschutz umfasst die Leistungen des Komfort-Buchungsschutzes sowie:

  • insgesamt bis zu 30 Minuten kostenfreie Toleranzzeit bei einer Adressabholung und
  • insgesamt bis zu 30 Minuten kostenfreie Toleranzzeit ab der verbindlichen Abholzeit bei einer Flughafenabholung.

Eine Addition mit anderen Toleranz-, Kulanz- oder Wartezeitregelungen erfolgt nicht.

(4) Der Premium-Buchungsschutz beinhaltet nicht automatisch die Stornierungsleistung des Flex-Buchungsschutzes, sofern dies nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.

(5) Das Entgelt für einen gebuchten Buchungsschutz wird bei einer Stornierung nicht erstattet.

(6) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Kundenportal und der Auftragsbestätigung.

23. Verhalten der Fahrgäste

(1) Fahrgäste müssen den Sicherheitsanweisungen des Fahrpersonals Folge leisten.

(2) Die gesetzlichen Vorschriften zur Gurtpflicht und zur Sicherung von Kindern sind einzuhalten.

(3) Rauchen und der Konsum illegaler Drogen sind in den Fahrzeugen untersagt.

(4) ATS beziehungsweise das Fahrpersonal darf die Beförderung verweigern oder abbrechen, wenn ein Fahrgast insbesondere:

  • die Sicherheit des Fahrbetriebs gefährdet,
  • erheblich alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht,
  • sich aggressiv, beleidigend oder bedrohlich verhält,
  • gefährliche oder verbotene Gegenstände mitführt,
  • das Fahrzeug erheblich zu verschmutzen droht oder
  • Sicherheitsanweisungen des Fahrpersonals nicht befolgt.

(5) Der Vergütungsanspruch von ATS bleibt bestehen, wenn die Verweigerung oder der Abbruch vom Kunden oder Fahrgast zu vertreten ist.

(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ATS kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

24. Verschmutzungen und Beschädigungen

(1) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Verschmutzungen und Beschädigungen durch ihn oder die von ihm angemeldeten Fahrgäste.

(2) Erstattungsfähig sind insbesondere erforderliche Reinigungs-, Reparatur-, Abschlepp- und Wiederherstellungskosten sowie ein nachweisbarer Nutzungsausfall.

(3) ATS wird die entstandenen Kosten auf Verlangen durch geeignete Belege nachweisen.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

25. Gepäck und persönliche Gegenstände

(1) Normales Reisegepäck wird im Rahmen der Kapazität des gebuchten Fahrzeugs befördert.

(2) Besonders große oder ungewöhnliche Gepäckstücke müssen vor der Buchung angegeben werden.

(3) Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und elektronische Geräte sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen.

(4) Der Fahrgast ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Beendigung der Fahrt auf zurückgelassene Gegenstände zu überprüfen.

(5) Kosten für die Rücksendung oder gesonderte Zustellung aufgefundener Gegenstände trägt der Kunde, sofern ATS den Verlust nicht zu vertreten hat.

26. Anschlussverbindungen und gewählte Abholzeit

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Abholzeit so zu wählen, dass unter Berücksichtigung der üblichen Fahrzeit, möglicher Verkehrsbehinderungen, Check-in-Zeiten, Sicherheitskontrollen und sonstiger Reiseanforderungen ausreichend Zeit bis zu einem Flug, Zug, Termin oder einer anderen Anschlussverbindung verbleibt.

(2) Angaben von ATS zu voraussichtlichen Fahrzeiten sind unverbindliche Planungswerte, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Ankunftszeit garantiert wurde.

(3) ATS haftet nicht für das Verpassen einer Anschlussverbindung, soweit dies auf einer vom Kunden zu knapp gewählten Abholzeit oder auf Umständen beruht, die ATS nicht zu vertreten hat.

(4) Die Haftung für von ATS zu vertretende Pflichtverletzungen bleibt nach Maßgabe von Ziffer 27 unberührt.

27. Haftung

(1) ATS haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach dem Straßenverkehrsgesetz,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sowie
  • soweit ATS ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von ATS auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Ein Mitverschulden des Kunden oder Fahrgastes ist gemäß § 254 BGB zu berücksichtigen.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Fahrer, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ATS.

28. Verkehrsbedingte Verzögerungen und höhere Gewalt

(1) Verkehrs-, wetter-, flug- oder betriebsbedingte Abweichungen im zumutbaren Rahmen stellen keine Pflichtverletzung dar, soweit ATS diese nicht zu vertreten hat.

(2) Dies gilt insbesondere bei Unfällen, Straßensperrungen, extremen Witterungsverhältnissen, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Verkehrsstörungen, Streiks, Großveranstaltungen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt.

(3) ATS wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine alternative oder angepasste Durchführung der Fahrt bemühen.

(4) Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei einer von ATS zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

29. Datenschutz

(1) ATS verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Die zur Buchung und Durchführung der Fahrt erforderlichen Daten können insbesondere an Fahrer, Subunternehmer und Zahlungsdienstleister übermittelt werden.

(3) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von ATS.

30. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde darf gegenüber Forderungen von ATS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Verbraucher dürfen darüber hinaus mit Forderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen werden.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

32. Schlussbestimmungen

(1) Rahmenverträge und individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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